Jugendordnung des Schützenverein Tischardt 1958 e.V.

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bilden die Vereinsjugend des Schützenverein Tischardt 1958 e.V.

§ 2 Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend ist in der schießsportlichen und überfachlichen Jugendarbeit aktiv. Sie trägt damit zur Persönlichkeitsbildung junger Men-schen bei. Schwerpunkt der Jugendarbeit sind die Förderung der freizeit- und wettkampfsportlichen Betätigung und Angebote freizeitkultureller Maßnahmen.

§ 3 Organe

Organe der Vereinsjugend sind:
Die Jugendhauptversammlung
Der Jugendausschuß
Die Jugendleitung

§ 4 Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist des oberste Organ der Vereinsjugend. Sie findet jährlich mindestens einmal statt. Zu ihr ist 4 Wochen vorher einzuladen. Hierzu genügt ein allgemein zugänglicher Aushang im Schützenhause. Sie muß zeitlich vor der Hauptversammlung des Gesamtvereins anberaumt werden.

Aufgaben:
a) Bericht der Jugendleitung
b) Bericht des Schriftführers
c) Kassenbericht
d) Entlastung der Jugendleitung
e) Wahlen
f) Festlegung von Aktivitäten der Vereinsjugend
g) Diskussion und Beschlußfassung über Anträge

Wahlen:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins gem. $ 1 dieser Ju-gendordnung. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.

Anträge:
Anträge an die Jugendhauptver-sammlung können von allen stimm-berechtigten Vereinsmitgliedern, allen Organen und Mitarbeitern der Jugend mündlich und schriftlich gestellt werden.

§ 5 Jugendausschuß

a) Zusammensetzung
Dem Jugendausschuß gehören an:
- die Jugendleitung
- die Jugendtrainer
- die Jugendsprecher
- der Schriftführer
- ein Vertreter des Vereinsvorstandes
b) Aufgaben
- Beratung und Beschlußfassung über die Verwendung der zufließenden Mittel
- Planung und Ausführung von Aktivitäten
- Vorbereitung von Anträgen an den Gesamtverein.

§ 6 Jugendleitung

a) Zusammensetzung
Der Jugendleitung gehören an:
- der/die Jugendleiter/in
- der/die stellvertretende Jugendleiter/in
- der/die Jugendsprecher/in
b) Aufgaben
- ein Mitglied der Jugendleitung vertritt die Vereinsjugend im Gesamtverein, bei der Kreisjugend und in überfachlichen Gremien wie Sport-kreisjugend, der Gemeinde- bzw. Stadtjugendorganisation.
- Beantragen von Zuschüssen für die Jugendarbeit.
- Angebot von Aus- und Fortbilungsmaßnahmen.
- Koordination von fachlicher und überfachlicher Jugendarbeit.
Die Jugendleitung wird von der Jugendhauptversammlung für zwei Jahre gewählt und von der Hauptversammlung des Gesamtvereins bestätigt. Die Entlastung der Jugendleitung muß durch die Hauptversammlung des Gesamtvereins bestätigt werden. Der Jugendleiter muß volljährig sein.

§ 7 Jugendsprecher

Als Jugendsprecher/in ist wählbar, wer zum Zeitpunkt der Wahl das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

§ 8 Jugendkasse

Die ein- und ausfließenden Mittel werden von einem Mitglied des Jugendausschusses verwal-tet. Die Jugendkasse ist Teil des Vereinsvermö-gens und ist jährlich mit der Kasse des Ge-samtvereins abzustimmen. Die Vereinsjugend wirtschaftet selbständig und eigenverantwortlich mit den ihr direkt zufließenden Jugendfördermitteln. Die Jugendkasse hat keine Berechtigung über Mittel zu verfügen, die den eigenen Etat über-schreiten. Es ist ein Kassenbuch zu führen. Ausgaben sind nur für jugendpflegerische Maß-nahmen, die auch der Vereinssatzung gerecht werden, zu verwenden. Der Gesamtverein ist berechtigt einmal jährlich die Jugendkasse zu prüfen.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung und deren Ordnungen.

§ 10 Gültigkeit und Änderungen

Die vorstehende Jugendordnung wurde von der Jugendhauptversammlung am 09. Oktober 1992 mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschl0ssen und wurde am 16. Oktober 1992 vom Vereinsvorstand und Ausschuß mit einfacher Mehrheit bestätigt. Änderungen dieser Jugendordnung müssen gleichfalls mit einer 2(3 Mehrheit beschlossen und mit einfacher Mehrheit vom Vereinsvorstand und Ausschuß bestätigt werden.

Frickenhausen-Tischardt, den 08.10.1992

Unterschriften für den:

Jugendleiter:
Gerd-Matthias Ozanna
Klaus Jost

Vereinsvorstand:
Karl Diez

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